Auch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, nachdem ein Beamter auf seiner Fahrradfahrt zur Arbeit gestochen worden war.
mehrDie Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Person sich offensichtlich nicht ernsthaft auf die Stelle bewerben wollte, sondern es nur auf die Zahlung einer Entschädigung abgesehen hatte.
mehrMit dem Projekt „Schneller Gründen“ sollen Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und vollständig digital ermöglicht werden. Das teilte das Bundesministerium für Digitales u. Staatsmodernisierung mit.
mehrEinen Entschädigungsanspruch hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter des unangemessen verzögerten Verfahrens gewesen ist. Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde. Wer einem Ruhen seines Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zustimmt, kann dafür später keine Entschädigung wegen überlanger Dauer verlangen
mehrEin großer Teil der Änderungen von Steuerbescheiden beruht auf der Anwendung des § 173 AO. In dieser Vorschrift sind Regelungen enthalten, die dem Finanzamt die Möglichkeit geben, Steuerbescheide dann zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich auftauchen, die dem Finanzamt vorher nicht bekannt waren und die zu einer Änderung des bisherigen Steuerbescheides führen können.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Isemann & Breuckmann PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft
Bahnhofstraße 16
45525 Hattingen
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